Gewerbliche KFZ-Versiche­rung

  • Haftpflicht-Deckungs­summe bis zu 100 Mio. Euro
  • Vollkasko­versicherung für selbst ver­schuldete Un­fälle
  • Insassen-Unfall­versicherung im Invaliditäts- und Todes­fall

KFZ-Versicherung Gewerbe

Ihre gewerblich oder überwiegend gewerb­lich genutzten Fahr­zeuge (PKW, LKW etc.) sind in der täg­lichen Nutzung zahl­reichen Risiken ausgesetzt, die nach einem umfassen­den Schutz verlangen. Unsere gewerb­liche KFZ-Versi­che­rung bietet Ihnen neben unseren Standard­produkten auch branchen­spezifische und risiko­gerechte Lösungen. Die ver­sicherten Risiken und Deckungs­summen sind dabei individuell an­pass­bar. Zudem bündelt unsere gewerbliche KFZ Versicherung die wich­tig­sten Einzelver­sicherungen in einem praktischen Versicherungs­paket.

Ihre Leistun­gen der KFZ-Versiche­rung Ge­werbe

Gewerbliche Kraftfahrt-Haftpflicht­versicherung

Die Kraftfahrt-Haftpflicht­versicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung

  • ersetzt Personen-, Sach- und Vermögens­schäden pauschal bis zu 100 Millionen Euro
  • und im Rahmen dieser Ver­sicherungs­summe Personen­schäden bis zu zwölf Millionen Euro je geschädigte Person
  • Sie schützt vor unberechtigten Ansprüchen Dritter
  • Beitragsnachlässe sind möglich

Gewerbliche Insassen-Unfallversicherung

Die Insassen-Unfallversicherung der gewerb­lichen Kraftfahrt­versicherung leistet eine finan­zielle Absicherung für den Invaliditäts- und Todesfall. Sie bietet finanzielle Absicherung, auch wenn:

  • der/die Fahrer*in für die Unfallfolgen nicht haftet (zum Beispiel bei höherer Gewalt)
  • der/die Unfallverursacher*in Fahrerflucht begangen hat
  • die Haftpflichtversicherung des Unfallver­ursachers bzw. der Unfallver­ursacherin nicht zahlt

Die Vollkasko­versicherung für Gewerbe

Die Vollkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­ver­siche­rung hilft

  • bei selbst verschuldeten Unfällen, wenn der/die Un­fall­verur­sacher*in nicht zu ermitteln ist
  • bei Vandalismusschäden
  • und ersetzt im Total­schadens­fall für Pkws und Kom­bis in den ersten zwölf Mona­ten nach der Erst­zu­las­sung den Neu­wert des Fahrzeuges

Die Windschutzscheibe wird im Schadens­fall kosten­frei über den Partner Carglass repa­riert. Dies gilt unab­hängig von der verein­barten Selbst­beteili­gung und sogar bei mehreren Schadens­fällen im Jahr.

Die Teilkasko­versicherung für Gewerbe

Die Teilkaskoversicherung der gewerb­lichen Kraft­fahrt­versicherung ersetzt Schäden am eigenen Fahrzeug, für die niemand haftbar gemacht werden kann, wie

  • Diebstahl und unbefugter Gebrauch des Fahrzeuges
  • Elementarschäden
  • Zusammenstöße mit Haarwild, Schafen, Ziegen, Rindern und Pferden
  • und im Totalschadensfall ersetzt sie für Pkws und Kombis in den ersten zwölf Monaten nach der Erstzu­lassung den Neuwert des Fahrzeuges.

Die Windschutzscheibe wird im Schadens­fall kostenfrei über den Partner Carglass repariert. Dies gilt unab­hängig von der verein­barten Selbstbe­teiligung und sogar bei mehreren Schadens­fällen im Jahr.

Ein Mann steht neben seinem verunfallten Auto

Gewerb­liche KFZ-Versicherung Deckungs­summen

Bei Fahrzeugen zur Personen­beförderung liegt die Deckungs­summe der Haftpflicht­versicherung pauschal bei 100 Mio. Euro (bei Personen­schäden auf zwölf Mio. Euro je Person begrenzt).

Die Mindestdeckungssummen liegen bei:

  • 7,5 Mio. Euro bei Personenschäden
  • 1,12 Mio. Euro bei Sachschäden
  • 50.000 Euro bei Vermögensschäden

Zusatz­baustein zur gewerb­lichen Kraft­fahrt­versicherung

Brems-, Betriebs- und Bruchschäden

Bei Versicherung von Lieferwagen, Lastkraft­wagen, Zug­maschinen (außer landwirt­schaftlichen Zug­ma­schinen) oder Anhän­gern / Auf­lie­gern, die im Werk- oder gewerb­lichen Güter­verkehr ver­wen­det werden, können Sie im Rahmen der Fahrzeug­vollver­siche­rung die Erweiterung des Ver­siche­rungs­schutzes vereinbaren. Ver­sichert sind unvorher­gesehen und plötz­lich eintretende Brems-, Betriebs- und reine Bruch­schäden, die an dem versicherten Fahrzeug entstehen.

Betriebsschaden

Als Betriebsschaden gilt ein Scha­den, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch die spezielle Verwendung des Fahr­zeugs (z. B. Verwindungs­schaden beim Baustellen­einsatz), durch Bedie­nungs­fehler, fahr­technisches Fehlver­halten oder Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheits­ein­richtungen entstanden ist.

Reiner Bruchschaden

Als reiner Bruchschaden gilt ein Schaden, der nicht durch einen Unfall, sondern ausschließlich durch Überbean­spruchung, Konstruktions- oder Material­fehler entstanden ist und der nicht unter die Garantie- oder Gewähr­leistungs­pflicht eines Dritten fällt. Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß gelten nicht als Bruchschäden.

Bremsschaden

Als Bremsschaden gilt ein Schaden, der unmittelbar durch den Brems­vorgang entstanden ist, ohne dass es zu einem Unfall gekommen ist. Dazu zählen z. B. Schäden am Führer­haus oder an den Bord­wänden durch verrutschte Ladung oder schleu­dernde Anhänger.

Häufige Fragen zur gewerb­lichen KFZ-Versiche­rung

Für wen ist die gewerb­liche KFZ-Versiche­rung?

Welche Schäden sind bei der gewerb­lichen KFZ-Versiche­rung nicht ver­sichert?

Welche Möglich­keiten der Selbst­beteili­gung gibt es bei der KFZ-Versiche­rung für Ge­werbe?

Wo gilt die gewerb­liche KFZ-Versiche­rung?

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Betriebs­haftpflicht

Es ist nie ganz auszuschließen, dass trotz größter Sorgfalt auch bei Ihnen im betrieb­lichen Alltag einmal Pannen und Fehler passieren. Sollten Sie in einem solchen Fall für fehlerhafte Leistungen oder mangel­hafte Produkte in Anspruch genommen werden, schützt Sie unsere Betriebs­haftpflicht für Betriebe aus Industrie, Handel, Gewerbe oder Handwerk als gewerbliche Haftpflicht­versicherung vor den finan­ziellen Folgen.