Hohe Kostenübernahme auch für Heilpraktiker*innen und Naturheilverfahren
100 Prozent Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für Arznei- und Verbandmittel sowie Heil- und Hilfsmittel
Warum braucht man eine ambulante Zusatzversicherung?
In vielen Bereichen reicht der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aus. Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel gibt es meist nur gegen Zuzahlung und für Sehhilfen bekommen Sie überhaupt keinen Zuschuss. So bleibt Ihnen als gesetzlich krankenversicherte Patient*innen häufig nichts anderes übrig, als Geld aus eigener Tasche in Ihre Gesundheit zu investieren. Mit unserer ambulanten Zusatzversicherung können Sie diese kostspieligen Lücken schließen.
Ganz gleich, ob Sehhilfen, alternative Behandlungen wie Naturheilverfahren oder Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel: Unsere ambulante Zusatzversicherung MediAmbulant erstattet viele Leistungen, für die die gesetzliche Krankenversicherung nicht aufkommt.
Und das Beste: Wenn Sie keine Leistungen Anspruch nehmen, erhalten Sie bis zu fünf Monatsbeiträge zurück – garantiert!
Leistungen der ambulanten Zusatzversicherung
Leistungen
Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung
Schließen Sie kostspielige Lücken. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der gesetzlichen Zuzahlung für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel sowie für die von der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigten ambulanten Transporte.
Erstattung für Sehhilfen (Brille/Kontaktlinsen)
Für Sehhilfen bekommen Sie als Erwachsene\*r von den gesetzlichen Kassen in der Regel überhaupt keinen Zuschuss. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent der Kosten, insgesamt bis zu 120 Euro pro Kalenderjahr.
Heilpraktiker/Naturheilverfahren
Setzen Sie bei Ihrer Gesundheit auf Naturheilverfahren und alternative Medizin. Wir erstatten Ihnen 80 Prozent der Behandlungskosten durch Heilpraktiker\*innen inkl. Arzneimittel oder Naturheilverfahren durch Ärzte/Ärztinnen, insgesamt bis zu 1.000 Euro pro Kalenderjahr.
Beitragsrückerstattung
Sie haben die Möglichkeit, eine garantierte Beitragsrückerstattung von bis zu fünf Monatsbeiträgen zu erhalten, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Weitere Vorteile der ambulanten Zusatzversicherung
Unabhängig von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
Die ambulante Zusatzversicherung der Gothaer ist mit jeder gesetzlichen Krankenkasse kombinierbar. Es spielt keine Rolle in welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie Mitglied sind.
Wir versichern alle gesunde Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und aufgrund eigener Mitgliedschaft oder als Familienangehöriger bei der GKV versichert sind.
Wir belohnen Leistungsfreiheit. Bei uns können Sie, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, bis zu 5 Monatsbeiträgen zurückerstattet bekommen.
3 Monatsbeiträge bei einem leistungsfreien Jahr
4 Monatsbeiträge für zwei aufeinanderfolgende leistungsfreie Jahre
5 Monatsbeiträge für drei oder mehr aufeinanderfolgende leistungsfreie Jahr
Innovative Vorsorgezusatzversicherungen
Ergänzen Sie Ihre ambulante Zusatzversicherung um innovative Vorsorgeleistung
Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen dienen zur Früherkennung und Vorbeugung von Krankheiten und sind daher lebenswichtig. Zu einem gesundheitsorientierten Lebensstil gehört es deshalb, den Gesundheitszustand regelmäßig durch einen Arzt oder eine Ärztin kontrollieren zu lassen. Doch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen längst nicht alle sinnvollen Früherkennungsmaßnahmen.
MediPrävent Basis und MediPrävent Premium
Handeln Sie, bevor es zu spät ist und sichern sich mit unseren Vorsorgetarifen Gothaer MediPrävent Premium und MediPrävent Basis ab
Premium: zusätzlich ärztlich empfohlene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Präventionskurse
Keine Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Ihre Leistungen der Vorsorgezusatzversicherungen
MediPrävent Basis
MediPrävent Premium
Vorsorgeuntersuchungen
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte/Ärztinnen, zum Beispiel zur Schlaganfallvorsorge, Hautkrebs-Früherkennung oder zur Früherkennung von grünem Star und mehr sowie für einen sportmedizinischen Fitness-Check.
Schutzimpfungen
Ärztlich angeratene Schutzimpfungen, auch für Auslandsaufenthalte.
Arzneimittel
Ärztlich empfohlene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Medikamente).
Bis 50 € pro Kalenderjahr
Fitness-Studio
Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio
100 % bis maximal 50 Euro pro Kalenderjahr
100 % bis maximal 50 Euro pro Kalenderjahr
Präventionskurse
Regelmäßige Teilnahme an Präventionskursen, wenn sie von der gesetzlichen Krankenkasse zertifiziert sind.
100 % für die regelmäßige Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen
Gesamtleistung je Kalenderjahr
200 €
500 €
Services rund um die ambulante Zusatzversicherung
Rechnung einfach und schnell online einreichen!
Sie möchten Ihre Arztrechnung schnell und unkompliziert online einreichen? Hier können Sie erfahren, welche Kontaktmöglichkeiten Sie nutzen können, damit Sie Ihre Rechnungen digital einreichen und die Kostenerstattung beschleunigen können:
Häufige Fragen zur ambulanten Zusatzversicherung
Was ist eine ambulante Zusatzversicherung?
Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die versicherten Leistungen im ambulanten Bereich, für die die GKV gemäß SGB V nicht leistet. Hierzu zählen zum Beispiel Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Heilpraktikerleistungen, Vorsorgemaßnahmen sowie Sehhilfen.
Für wen ist eine ambulante Zusatzversicherung sinnvoll?
Eine ambulante Zusatzversicherung kann für gesetzlich Versicherte sinnvoll sein, die ihren Versicherungsschutz der GKV im ambulanten Bereich sinnvoll ergänzen möchten.
Welche Vorteile hat eine ambulante Zusatzversicherung?
Eine ambulante Zusatzversicherung erstattet die versicherten Leistungen (z. B. für alternative Heilbehandlung, Arznei- und Verbandmittel, Heil- und Hilfsmittel, Vorsorgemaßnahmen sowie Sehhilfen) im ambulanten Bereich, für die die GKV gemäß SGB V nicht leistet.
Was kostet eine ambulante Zusatzversicherung?
Sie können sich bereits ab 9 Euro pro Monat absichern. Die individuelle Höhe Ihres Beitrags hängt hier vom gewünschten Leistungsumfang, dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand der zu versichernden Personen ab.
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